Direkt zum Inhalt
PT Hanz Kode Terpadu, zur Startseite

Inhalte der Website einer Schule, einer Madrasa oder eines Pesantren: was die Regeln verlangen und was dazugehören sollte

Von Mohammad Hilmi Bisri, S.Kom.. Veröffentlicht am 14. Oktober 2026.

Eine Vorschrift, die eigens den Inhalt der Websites von Schulen, Madrasas (islamisch geprägten Schulen) oder islamischen Internaten (Pondok Pesantren) regelt, haben wir nicht gefunden. Der Inhalt richtet sich nach den Regeln zur Offenlegung von Informationen, zur Aufnahme neuer Schüler, zu den Betriebsmitteln der Schulen und zum Schutz personenbezogener Daten. Die Peraturan Komisi Informasi (Perki, Verordnung der Informationskommission) Nr. 1/2021 über den Standard für öffentliche Informationsdienste lässt die Wahl zwischen mehreren Wegen der Bekanntmachung: Aushang, offizielle Website, soziale Medien oder App (Art. 24 Abs. 3).

Geltende Regeln, Stand 14. Oktober 2026

Was auf die Website einer Schule oder eines Pesantren gehört

Inhalte der Websites von Schulen, Madrasas und Pesantren und ihre Rechtsgrundlage
BereichInhaltGrundlage
ProfilAdresse, Leitbild und Ziele (visi-misi), Organigramm und Profile der Leitung. Private Einrichtungen ergänzen den Namen der Stiftung und ihres Vorstands.Perki 1/2021 Art. 15 Abs. 1; UU KIP Art. 16 Buchst. a und c
Programme und LeistungMaßnahmen, Verantwortliche, Zeitplan, Budget und Ergebnisse.Perki 1/2021 Art. 15 Abs. 2 und 3
Aufnahme neuer SchülerVoraussetzungen, Zeitplan, Aufnahmewege, Zahl der Plätze, Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse und der Hinweis, dass für die Anmeldung keine Gebühr erhoben wird.Perki 1/2021 Art. 15 Abs. 2 Buchst. i; Permendikdasmen 3/2025 Art. 38 Abs. 4; juknis PMB für Madrasas Kapitel II Buchst. A Nr. 5
FinanzenZusammenfassung des RKAS (Rencana Kegiatan dan Anggaran Sekolah, des Tätigkeits- und Haushaltsplans der Schule) und seiner Ausführung, einschließlich der BOS-Mittel, sowie die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.UU KIP Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und Art. 16 Buchst. d; Perki 1/2021 Art. 14 Abs. 2 Buchst. d und i
Informationsdienst und BeschwerdenName des PPID (des Beauftragten für Information), Weg zur Informationsanfrage und Beschwerdeweg, auch zu den BOSP-Mitteln.UU KIP Art. 13; Perki 1/2021 Art. 14 Abs. 2 Buchst. g und h; Permendikdasmen 8/2026 Art. 64 Abs. 2 Buchst. i
Aktivitäten und ErfolgeNeuigkeiten, Erfolge und Fotos. Fotos und Namen von Schülern werden mit Einwilligung der Eltern veröffentlicht.Empfohlen
Kalender und KontaktSchuljahreskalender, WhatsApp, Sprechzeiten und Standortkarte.Empfohlen
Nur für PesantrenProgramm des Religionsunterrichts (pengajian), Besuchszeiten für Eltern und Erziehungsberechtigte der Santri (der Schüler eines Pesantren) und Kosten.Empfohlen

Was veröffentlicht werden muss und wann

Öffentliche Stellen veröffentlichen regelmäßige Informationen mindestens alle sechs Monate (Art. 18 Perki 1/2021), und zwar in leicht verständlicher Sprache (Art. 24 Abs. 2). Informationen über Katastrophen werden sofort veröffentlicht (Art. 19).

Daten von Schülern und Santri

Wer Daten auf einer Website anzeigt und bekannt gibt, verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 16 Abs. 1 Buchst. e UU PDP). Daten von Kindern gehören zu den besonderen personenbezogenen Daten (data pribadi yang bersifat spesifik, Art. 4 Abs. 2 Buchst. e). Ihre Verarbeitung erfordert die Einwilligung der Eltern oder des Vormunds (Art. 25 Abs. 2) und muss auf ihren Zweck begrenzt sein (Art. 27 und 28). Die PP 33/2026 bestimmt als Kind eine Person unter 18 Jahren, die noch nicht verheiratet ist (Art. 1 Nr. 21).

Das UU KIP nimmt außerdem die Ergebnisse von Leistungsbewertungen einer Person und persönliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Bildungseinrichtung von der Offenlegung aus (Art. 17 Buchst. h Nr. 4 und 5). Diese Informationen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person offengelegt werden (Art. 18 Abs. 2 Buchst. a). Vor dem Hochladen:

Weitere Pflichten stehen im Artikel UU PDP für Dörfer, Schulen und Behörden.

Wer die Website betreut

Schritte zur Domain und zur Website

  1. Legen Sie die Finanzierung fest. Ausgaben aus BOSP-Mitteln folgen den Beschaffungsregeln für Bildungseinrichtungen (Art. 53 Abs. 1 Permendikdasmen 8/2026), die im Artikel Apps über den e-Katalog kaufen behandelt werden. BOSP-Mittel dürfen nicht für die Miete einer Online-App zur Aufnahme neuer Schüler verwendet werden (Art. 66 Abs. 1 Buchst. e).
  2. Wählen Sie die Domain: .sch.id für Schulen und Madrasas, .ponpes.id für Pesantren. Die Verordnung des Ministers für Kommunikation und Digitales (Permenkomdigi) 5/2025 regelt nur die Domains staatlicher Stellen, nämlich .go.id und .desa.id (Art. 32), und erwähnt diese beiden Domains nicht.
  3. Bereiten Sie die Unterlagen nach den Voraussetzungen von PANDI (externe Website) vor, der Verwaltungsstelle der Domain .id. Für .sch.id: eine Bescheinigung der Schulleitung oder der Leitung der Einrichtung und der Personalausweis (KTP) oder Reisepass. Für .ponpes.id: eine Bescheinigung der Leitung des Pesantren oder der Einrichtung und der Personalausweis (KTP) oder Reisepass.
  4. Registrieren Sie die Domain über einen Registrar, also ein von PANDI akkreditiertes Unternehmen für Domainregistrierungen (Liste der Registrare (externe Website)). PANDI nennt auf dieser Seite keine Preise. Vergleichen Sie die Kosten für Registrierung und Verlängerung bei mehreren Registraren.
  5. Mieten Sie Hosting, also Speicherplatz für die Website auf einem Server (einem Computer, der ständig mit dem Internet verbunden ist). Registrieren Sie die Konten für Domain und Hosting auf den Namen der Einrichtung und mit deren offizieller E-Mail-Adresse.
  6. Füllen Sie die Website nach der Tabelle, aktualisieren Sie sie mindestens alle sechs Monate und verlängern Sie die Domain vor ihrem Ablauf. Wie Sie prüfen, ob Seiten für Online-Glücksspiel eingeschleust wurden, steht im Artikel Website mit Glücksspiel-Spam gehackt.

Einzelheiten zu den Leistungen von HanzCodes für Schulen, Madrasas und Pesantren finden Sie auf der Seite Lösungen für Schulen und Pesantren.

Diese Zusammenfassung ist keine Rechtsberatung. Für konkrete Entscheidungen lesen Sie bitte den Text der Vorschriften und wenden Sie sich an das Schulamt (dinas pendidikan), das Büro des Religionsministeriums (Kementerian Agama, kurz Kemenag) im Regierungsbezirk oder in der Stadt oder die Komisi Informasi (Informationskommission) der Provinz.

Quellen

Brauchen Sie Unterstützung?

Schildern Sie uns, was Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen braucht. Das erste Gespräch ist kostenlos.

WhatsApp (externe Website)