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Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Dorf: geltende Regeln und praktische Schritte

Von Mohammad Hilmi Bisri, S.Kom.. Veröffentlicht am 10. Oktober 2026.

Zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Dorf (desa) gehört alles, womit die Dorfverwaltung Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die aus dem APB Desa bezahlt werden (Anggaran Pendapatan dan Belanja Desa, der Einnahmen- und Ausgabenhaushalt des Dorfes). Es gibt zwei Wege: Das Dorf erbringt die Leistung selbst (swakelola) oder kauft sie bei einem Anbieter.

Geltende Regeln, Stand Oktober 2026

Dörfer im Regierungsbezirk Jombang richten sich nach der geltenden Perbup Jombang. Eine Abschrift erhalten Sie bei der Dorfbegleitung (pendamping desa) oder bei der Dienststelle der Regionalverwaltung, die die Beschaffung in den Dörfern betreut (Art. 15 LKPP-Verordnung 12/2019).

Eigenleistung oder Anbieter

Eigenleistung (swakelola) bedeutet, dass die TPK (Tim Pelaksana Kegiatan, die Durchführungsgruppe des Dorfes) und/oder die örtliche Bevölkerung die Waren oder Dienstleistungen selbst erbringen. Dieser Weg hat Vorrang (Art. 64B Abs. 1 Perpres 46/2025 und Art. 5 Abs. 1 LKPP-Verordnung 12/2019).

Lässt sich die Arbeit ganz oder teilweise nicht in Eigenleistung erledigen, kauft das Dorf bei einem Anbieter (Art. 5 Abs. 2 LKPP-Verordnung 12/2019). Anlage I dieser Verordnung nennt als Beispiele unter anderem den Kauf von Computern, Druckern und Papier sowie ein Internetabonnement.

Für die Wahl des Anbieters gilt eine Reihenfolge: zuerst Anbieter im eigenen Dorf; gibt es dort keinen, Anbieter in Nachbardörfern im selben Regierungsbezirk oder in derselben Stadt; gibt es auch dort keinen, andere Anbieter. Beschafft werden Produkte von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Genossenschaften aus inländischer Herstellung (Art. 64B Perpres 46/2025).

Verfahren und Wertgrenzen

Die LKPP-Verordnung 12/2019 kennt drei Verfahren zur Auswahl eines Anbieters. Die Wertgrenzen stehen dort als Beispiel für Wertstufen (Anlage I, Kapitel III Buchst. B Nr. 2 Buchst. c).

Verfahren zur Auswahl eines Anbieters und Beispiel-Wertstufen nach der LKPP-Verordnung 12/2019
VerfahrenAblaufBeispiel-Wertstufe
Direktkauf (Pembelian Langsung)Kasi/Kaur (kepala seksi/kepala urusan, Sachgebiets- oder Abteilungsleiter der Dorfverwaltung) oder die TPK kaufen ohne schriftliches Angebot bei 1 Anbieter und verhandeln den Preis.Beschaffungspakete bis einschließlich 10.000.000,00 IDR (zehn Millionen Rupiah)
Angebotseinholung (Permintaan Penawaran)Die TPK holt schriftliche Angebote von mindestens 2 Anbietern ein und wählt unter den Angeboten, die die Prüfung bestehen, das günstigste.Beschaffungspakete bis einschließlich 200.000.000,00 IDR (zweihundert Millionen Rupiah)
Öffentliche Ausschreibung (Lelang)Die TPK macht die Beschaffung öffentlich bekannt, und alle Anbieter, die die Voraussetzungen erfüllen, dürfen teilnehmen.Beschaffungspakete über 200.000.000,00 IDR (zweihundert Millionen Rupiah)

Der folgende Buchst. d bestimmt, dass diese Wertstufen „dapat ditetapkan berbeda oleh Bupati/Walikota sesuai dengan wilayah masing-masing“ (vom Bupati oder Bürgermeister für das jeweilige Gebiet abweichend festgelegt werden können). Verbindlich für Ihr Dorf sind also die Beträge in der Perbup.

Die Perpres 46/2025 ergänzt, dass Dörfer bei Anbietern per e-Purchasing beschaffen, also über das System des elektronischen Katalogs kaufen (Art. 64B Abs. 4). Solange e-Purchasing noch nicht möglich ist, darf das Dorf höchstens 2 Jahre ab Inkrafttreten der Perpres andere Verfahren anwenden (Abs. 5). Die LKPP-Verordnung Nr. 2/2026 über den elektronischen Katalog stellt fest, dass auch Dorfverwaltungen e-Purchasing nutzen können (Art. 12 Abs. 9). Den Ablauf des e-Purchasing beschreibt der Artikel So kaufen Behörden Apps über den e-Katalog.

Wer macht was

Die wichtigsten Unterlagen

Für einen Kauf bei einem Anbieter bereiten Kasi/Kaur den Ausführungszeitraum vor, bei Bedarf technische Spezifikationen oder eine Leistungsbeschreibung, die HPS (harga perkiraan sendiri, die eigene Kostenschätzung) und den Entwurf des Vertrags (Anlage I LKPP-Verordnung 12/2019, Kapitel II Buchst. B). Die HPS beruht auf den Marktpreisen im eigenen oder im nächstgelegenen Dorf und berücksichtigt die Mehrwertsteuer (PPN). Als administrative Voraussetzung legt der Anbieter eine Erklärung über die Richtigkeit seiner Geschäftsangaben vor. Bei Beschaffungen wie Kraftfahrzeugen, Stromaggregaten und Traktoren sowie bei einer öffentlichen Ausschreibung (Lelang) sind eine Gewerbeerlaubnis und die NPWP (Steuernummer) erforderlich (Anlage I, Kapitel III Buchst. B Nr. 1 Buchst. g).

Als Transaktionsbeleg dient ein Kaufbeleg (Kassenbon, Rechnung, Quittung) oder der Vertrag. Das Ergebnis wird mit der BAST (Berita Acara Serah Terima, die Übergabe- und Abnahmeniederschrift) entgegengenommen, mit einer Übergabeniederschrift dem Dorfvorsteher übergeben und danach archiviert.

Schritte für eine Website, eine App für Bescheinigungen oder ein Büro-WLAN

  1. Nehmen Sie das Vorhaben und die geplante Beschaffung in den RKP Desa auf (Anlage I, Kapitel I LKPP-Verordnung 12/2019). Die Arbeit am RKP Desa beginnt im Juli, beschlossen wird er spätestens Ende September (Art. 29 Permendagri 114/2014). Der RKP Desa ist die Grundlage für den APB Desa, der spätestens am 31. Dezember des Vorjahres beschlossen wird (Art. 38 Abs. 2 Permendagri 20/2018).
  2. Schließen Sie keinen Vertrag mit einem Anbieter, bevor die Mittel bereitstehen und ausreichen (Art. 10 Abs. 3 LKPP-Verordnung 12/2019).
  3. Beschreiben Sie den Bedarf genau: bei einer Website zum Beispiel die Liste der Seiten, die Domain und die jährlichen Hosting-Kosten, beim WLAN die Zahl der Zugangspunkte und die Kosten des Internetabonnements.
  4. Sammeln Sie Marktpreise für die HPS und wählen Sie dann das Verfahren nach dem Wert des Pakets und nach der Perbup. Prüfen Sie auch, ob das Gewünschte im elektronischen Katalog erhältlich ist.
  5. Nehmen Sie das Ergebnis mit der BAST entgegen, nachdem die TPK es geprüft hat. Führt ein Anbieter ein Vorhaben vollständig aus, wird der Zahlungsantrag (surat permintaan pembayaran, SPP) erst nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen gestellt (Art. 55 Abs. 1 Permendagri 20/2018).
  6. Geben Sie das Ergebnis am Aushang des Dorfbüros bekannt (Anlage I LKPP-Verordnung 12/2019, Kapitel III Buchst. C).

Stammt das Geld aus dem Dorffonds (Dana Desa), prüfen Sie auch dessen Verwendungsschwerpunkte. Für 2026 gehört dazu der Ausbau digitaler Infrastruktur und Technik im Dorf, auch Dorf-Websites, die vorzugsweise inländisches Hosting und eine desa.id-Domain nutzen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. g und Anlage der Verordnung Nr. 16/2025 des Ministers für Dörfer und die Entwicklung benachteiligter Regionen, Peraturan Menteri Desa dan Pembangunan Daerah Tertinggal).

HanzCodes ist ein kleines Unternehmen in der Rechtsform einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft (perseroan perorangan) im Dorf Morosunggingan, Regierungsbezirk Jombang, und im e-Katalog eingetragen, dem E-Beschaffungskatalog der indonesischen Regierung. Seine Leistungen sind auf den Seiten Website-Erstellung und Büronetzwerk beschrieben.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte den Text der Verordnungen und die Perbup Ihrer Region heran oder wenden Sie sich an die zuständigen Amtspersonen oder Stellen, etwa die APIP (aparat pengawasan intern pemerintah, hier das Inspektorat des Regierungsbezirks), die UKPBJ (Unit Kerja Pengadaan Barang/Jasa, die Beschaffungsstelle des Regierungsbezirks) oder die Dorfbegleitung.

Quellen

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