Direktvergabe (Pengadaan Langsung) 2026: Welche Schwellenwerte gelten für Beratung und sonstige Dienstleistungen?
Die Direktvergabe (Pengadaan Langsung) ist das Verfahren, mit dem eine Behörde Waren oder Dienstleistungen von geringem Wert direkt bei einem Anbieter kauft, ohne Ausschreibung oder Auswahlverfahren (offenen Wettbewerb zwischen Anbietern). Geregelt ist sie heute in der Präsidialverordnung (Peraturan Presiden, kurz Perpres) Nr. 46/2025, die am 30. April 2025 verkündet wurde. Sie ist die zweite Änderung der Perpres 16/2018 über die öffentliche Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
Die Schwellenwerte
| Art der Beschaffung | Schwellenwert der Direktvergabe | Grundlage |
|---|---|---|
| Waren und sonstige Dienstleistungen | höchstens 200 Mio. IDR | Art. 38 Abs. 3 |
| Bauleistungen | höchstens 400 Mio. IDR | Art. 38 Abs. 3 |
| Beratungsleistungen | höchstens 100 Mio. IDR | Art. 41 Abs. 3 |
Liegt der Wert darüber, nutzt die Behörde ein anderes Verfahren: eine Ausschreibung oder beschleunigte Ausschreibung für Waren, Bauleistungen und sonstige Dienstleistungen, ein Auswahlverfahren für Beratungsleistungen.
Pflicht zur elektronischen Beschaffung
Bei Waren, Bauleistungen und sonstigen Dienstleistungen mit einem Wert über 50 Mio. IDR muss die Direktvergabe über ein elektronisches Beschaffungssystem mit Transaktionsfunktion laufen (Art. 38 Abs. 8). Bei Beratungsleistungen gilt diese Pflicht unabhängig vom Wert (Art. 41 Abs. 7).
Aufträge dürfen nicht aufgeteilt werden
Art. 20 Abs. 2 verbietet, Beschaffungspakete aufzuteilen, um eine Ausschreibung oder ein Auswahlverfahren zu umgehen. Ein Auftrag, dessen Wert über dem Schwellenwert liegt, darf also nicht in mehrere kleine Pakete zerlegt werden, damit er per Direktvergabe abgewickelt werden kann. Derselbe Artikel verbietet auch, Pakete zusammenzulegen, die eigentlich kleine Unternehmen ausführen könnten.
40 % für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Genossenschaften
Nach Art. 20 Abs. 3 muss die für Vertragsabschlüsse zuständige Amtsperson der Behörde (Pejabat Pembuat Komitmen, PPK) mindestens 40 % des Budgets für Waren und Dienstleistungen für inländische Produkte von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Genossenschaften vorsehen. Lokale Anbieter in der Rechtsform einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft (perseroan perorangan) gehören zu dieser Gruppe. Die perseroan perorangan ist eine Rechtsform für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Beispiele aus der Informationstechnik
In der Praxis werden die Entwicklung von Anwendungen und die Installation von Netzwerken oft als sonstige Dienstleistungen eingestuft. Der Schwellenwert für die Direktvergabe liegt dann bei 200 Mio. IDR. IT-Bestandsaufnahmen, Audits und die Erstellung von Digitalisierungsplänen zählen zu den Beratungsleistungen, ihr Schwellenwert liegt bei 100 Mio. IDR. Die Einstufung legt aber immer der PPK fest, je nach Art der Arbeit.
Kurz zusammengefasst für PPK
- Klären Sie zuerst die Art der Arbeit: sonstige Dienstleistung oder Beratungsleistung. Die Schwellenwerte sind verschieden.
- Über 50 Mio. IDR muss die Direktvergabe sonstiger Dienstleistungen über das elektronische Beschaffungssystem laufen. Beratungsleistungen laufen immer darüber.
- Teilen Sie einen Auftrag nicht in mehrere Pakete auf, um unter dem Schwellenwert zu bleiben.
- Berücksichtigen Sie Kleinst- und Kleinunternehmen als Anbieter, um den Anteil von 40 % zu erreichen.
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Entscheidungen ziehen Sie bitte den vollständigen Text der Perpres 46/2025 und die geltenden Vorgaben der LKPP heran (Lembaga Kebijakan Pengadaan Barang/Jasa Pemerintah, die nationale Behörde für die Politik der öffentlichen Beschaffung).
Quellen
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